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14.06.2018 – Neue Handreichung zur grenzüberschreitenden Einzelfallarbeit veröffentlicht

Jugendämter und Gerichte sind zunehmend mit grenzüberschreitenden Fragestellungen, wie Kinderschutz, Kindesentführungen, Unterbringungen im Ausland und migrationsspezifischen Fragestellungen konfrontiert. Um Fachkräfte der Jugendhilfe vor Ort zu unterstützen, hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. eine Handreichung vorgelegt.

Berlin – Jedes Land hat eigene Familienrechts- und Jugendhilfesysteme. Hinzu kommen kulturelle Unterschiede und Sprachbarrieren, was leicht zu Missverständnissen bei den Betroffenen führen und den Hilfeprozess erschweren kann. Zusätzlich müssen internationale Übereinkommen zwischen den Staaten und auf europäischer Ebene beachtet werden. Die aktuell erschienene Handreichung zeigt anhand von Beispielen aus der täglichen Arbeit des Internationalen Sozialdienstes (ISD) im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Handlungswege bei typischen Konstellationen auf, gibt Informationen zum rechtlichen Rahmen, formuliert Verfahrensabläufe und benennt Ansprechpartner/innen. Dabei wird im Besonderen auf die Themen Kinderschutz, Kindesentführung, Auslandsunterbringung, sowie Umgangs- und Sorgerechtskonflikte eingegangen. Zur Veranschaulichung der Unterschiede internationaler Arbeitsweisen in den Bereichen Kinderschutz, elterliche Verantwortung und Umgang werden beispielhaft die Jugendhilfesysteme von Polen, Spanien und dem Libanon skizziert.

„In komplexen interkulturellen und grenzüberschreitenden Fällen ist es wichtig, dass Fachkräfte in der Jugendhilfe professionelle und verlässliche Unterstützung bekommen. Ein sogenanntes ‚internationales Jugendamt‘ existiert nicht“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Die Handreichung ist abrufbar unter: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2018/dv-35-16_handreichung-grenzueberschreitende-einzelfallarbeit.pdf 

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist seit über 130 Jahren das gemeinsame Forum für alle Akteure in der sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts in Deutschland. Mit unserer Erfahrung und Expertise begleiten und gestalten wir die Kinder-, Jugend-, und Familienpolitik, die Grundsicherungssysteme, die Altenhilfe, die Pflege und Rehabilitation, das Bürgerschaftliche Engagement, die Planung und Steuerung der sozialen Arbeit und der sozialen Dienste, sowie die internationale und europäische Sozialpolitik und das Sozialrecht.
Frau Hagen
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